Stellungnahme des RMI zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes
Von: @Rhein-Main-Institut e.V. <2018-10-15>
Die von der WHO herausgegebenen Empfehlungen für Grenzwerte zum Umgebungslärm in Europa sollten bei der anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes beachtet werden.

RMI-Synopse durch WHO Richtlinie bestätigt:
Strengere Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit geboten

Die WHO Regionalbüro Europa hat im Oktober 2018 neue Empfehlungen für Grenzwerte zum Umgebungslärm in Europa veröffentlicht („WHO-Environmental-Noise-Guidelines for the European Region“). Die WHO hat dafür international veröffentlichte Studien ausgewertet und formuliert auf dieser Basis in der Guideline folgende Empfehlung im Hinblick auf Fluglärm (S. 61):

„Für durchschnittliche Lärmbelastungen empfiehlt die GDG (Guideline Development Group) dringend, die Lärmpegel von Luftfahrzeugen tagsüber (06.00 - 22.00 Uhr) unter 45 dB Lden zu senken, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden.“
„Bei nächtlichen Lärmbelastungen empfiehlt die GDG nachdrücklich, den Lärmpegel von Flugzeugen während der Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) unter 40 dB Lnight zu senken, um Auswirkungen auf den Schlaf zu vermeiden.“

Das RMI sieht sich durch diese Empfehlung in den Schlussfolgerungen bestätigt, die es 2016 in seiner Synopse* der internationalen Studien formuliert und nach einem Peer Review-Verfahren veröffentlicht hat. Die WHO teilt die Schlussfolgerung des RMI: Die Grenzwerte sind deutlich abzusenken. Die WHO geht sogar noch über die in der RMI-Synopse abgeleiteten Grenzwerte hinaus – und dies, obwohl die WHO einige der neueren Studien, wie etwa die hessische NORAH-Studie, die die Befunde des RMI unterstützen, noch gar nicht berücksichtigt hat.

Grenzwert-Empfehlung FluglärmschutzG /BVerwG RMI-Synopse* WHO Guideline
Tageswert Lden 65/60 50 45
Nachtwert Lnight 55 45 40

Das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 steht momentan zur Überarbeitung an. Gemäß § 2 Abs. 3 Fluglärmschutzgesetz (FluglärmG) hätte die Bundesregierung bereits im Jahre 2017 dem Bundestag einen Bericht zur 2 Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluglärmG festgelegten Grenzwerte für die Lärmschutzbereiche vorlegen müssen und Stellung beziehen müssen, ob die im Gesetz festgelegten Grenzwerte dem Stand der Lärmwirkungsforschung noch entsprechen.

Das RMI fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, bei der Fortschreibung des Fluglärmschutzgesetzes die horrenden Diskrepanzen zwischen den zwei Jahrzehnte alten Werten und den heutigen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung zu beseitigen. Denn zum Schutz der Gesundheit und der Lebensqualität ist dies nicht länger hinzunehmen.

Zur Erreichung der neuen Grenzwerte schlägt die WHO folgende Maßnahmen vor:

„Um die Auswirkungen auf die Gesundheit zu verringern, empfiehlt die GDG den politischen Entscheidungsträgern dringend, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung von Flugzeugen zu ergreifen, damit die Bevölkerung nicht weiter einer Fluglärmbelastung oberhalb der Grenzwerte für die Taglärm- und Nachtlärmbelastung ausgesetzt ist. Für spezielle Maßnahmen zur Verminderung von Belästigungen und Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung bei Kindern aufgrund von Fluglärmbelastung empfiehlt die GDG Veränderungen in der Infrastruktur zu implementieren (Öffnung und Schließung von Start- und Landebahnen oder Verlegung von Flugrouten).“

Aus Sicht des RMI ist ein Stufenplan verbindlich zu verankern, der langfristig die Einhaltung der WHO-Empfehlungen sicherstellt.

Für die bestehenden Flughäfen sind daher Lärmschutzkonzepte zu entwickeln, die so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb der nächsten fünf Jahre dafür sorgen, dass zumindest die in der RMI-Synopse abgeleiteten Werte eingehalten werden.

Das RMI sieht dabei in den im Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes vorgestellten Handlungsempfehlungen einen gangbaren Weg, um diese Ziele zu erreichen.

RMI-Synopse:

Quelle: Health Impairments, Annoyance and Learning Disorders Caused by Aircraft Noise -Synopsis of the State of Current Noise Research. Kaltenbach, M./Maschke, Chr./Heß, F./Niemann, H./Führ, M., International Journal of Environmental Protection, Jan. 2016, Vol. 6 (1), S. 15-46; deutsche Übersetzung: Interdisziplinäre Medizin (IM), Heft 7/16, Zur Novelle des Fluglärmschutzgesetzes 2017.


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Fluglärmgesetz Novellierung des Fluglärmgesetzes Fluglärmschutz Weltgesundheits-Organisation (WHO)

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