Ist eine Kerosinbesteuerung aus deutscher und europäischer Sicht machbar ?
Zusammenfassung des Vortrags auf der RMI-Veranstaltung "Kerosinbesteuerung - Stand 2002"
Von: @=> Peter Bille, Bundesministerium der Finanzen <2002-05-03>
Peter Bille | 30. April 2002 |
Bundesministerium der Finanzen |
Ist eine Kerosinbesteuerung aus deutscher und europäischer Sicht machbar?
Die gegenwärtige Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig und kurzfristig kaum zu ändern: Das Mineralölsteuergesetz bestimmt, dass Luftfahrtsbetriebsstoffe für den gewerblichen Luftverkehr und in Luftfahrzeugen von Behörden, der Bundeswehr und der Luftrettungsdienste steuerfrei verwendet werden dürfen. Nur die Kraftstoffe im privaten Flugverkehr werden demnach besteuert.
Diese nationale Rechtslage ist das Ergebnis einer verpflichtenden Vorgabe des europäischen Gemeinschaftsrechts. Artikel 8 der Mineralölsteuer-Struktur-Richtlinie besagt:
Die Mitgliedstaaten befreien Kraftstoffe für die Luftfahrt von der Mineralölsteuer, mit Ausnahme der privaten, nichtgewerblichen Luftfahrt. Den Mitgliedstaaten steht insoweit also kein Entscheidungsspielraum zu. Eine besondere "Stabilität" erfährt diese Steuerbegünstigung dadurch, dass die Mineralölsteuer-Struktur-Richtlinie nur einstimmig geändert werden kann. Der EU-Vertrag bestimmt nämlich in Artikel 93, dass der Rat steuerliche Vorschriften einstimmig zu beschließen hat.
Darüberhinaus ist die Steuerbefreiung für den gewerblichen Luftverkehr durch internationale Verträge abgesichert. Sie beruht auf dem Abkommen von Chicago über die internationale ZiviJluftfahrt vom 7. Dezember 1944 und einer Resolution der internationalen Zivil-Luftfahrtorganisation (ICAO) sowie ca. 130 auf der Grundlage dieses Abkommens abgeschlossenen bilateralen Luftverkehrsabkommen. Diese Abkommen müssten - nach einer entsprechenden Änderung des Gemeinschaftsrechts - gekündigt und angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund haben die zahlreichen Initiativen und Erklärungen aus der deutschen Politik zur Einführung einer Kerosinsteuer keine aktuelle Realisierungschance.
In der Bundesregierung und auf internationaler Ebene werden daher in jüngster Zeit verschiedene Alternativmodelle diskutiert, z.B. emissionsbezogene Landegebühren, streckenbezogene Verfahren zur CO2 Ermittlung oder handelbare Emissionszertifikate. Ob diese Ansätze eine rasche Realisierung erleben, ist jedoch ebenfalls sehr fraglich.
Kerosinbesteuerung - Stand 2002
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